Die rechte und die linke Hand - Unwissenheit oder Schikane?

 

Polizeikontrolle Corona

Es ist gut, wenn die Einhaltung der Regeln kontrolliert wird. Es ist auch richtig, dass man sich darum bemüht, Regeln einzuhalten. Manchmal hält man sogar Regeln ein, hinter denen man nicht steht, nur, um keinen Ärger zu bekommen.

Wenn man dann aber Ärger bekommt, weil man die Regeln eingehalten hat, die Personen, die die Regeln kontrollieren müssen, aber nicht wissen, wie die geltenden Regeln sind, spätestens dann sollte man doch an einen Punkt kommen, an dem man die Frage nach Sinn oder Schikane stellen darf? Wenn man noch Fragen stellen darf.

 

 

Der Sachverhalt

 

Am 07.12.2021 wurde das Fitnessstudio XXX und die dort trainierenden sowie arbeitenden Personen kontrolliert.

Gemäß geltender Regeln hatte der Kurstrainer, also eine dort tätige Person, einen tagesaktuellen negativen Testnachweis dabei, den er vorlegen konnte.

 

Nun meinten die beiden Polizeibeamten, dass dies nicht korrekt wäre, da er nur als geimpfte, genesene oder Person mit einem gültigen PCR-Test arbeiten dürfe. So wären die Anweisungen. Alle Personen, die diesen Kriterien nicht entsprechen würden, würden eine Ordnungswidrigkeit begehen. Der Trainer wurde also mündlich verwarnt und seine Personalien aufgenommen.

 

In Vorbereitung auf eine derartige Situation konnte er die geltenden Regeln der aktuellen Verordnung (3G am Arbeitsplatz) schriftlich vorweisen, das nützte aber nichts, denn die Anweisungen der Polizei waren anderslautend.

 

3G am Arbeitsplatz

 

Dies kann man auch hier nachlesen
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

 

Gerne schreibe ich hier auch noch einmal die geltenden Regeln:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/

§ 4
Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus)

(4) 1Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige der von Abs. 1 erfassten Betriebe und Veranstaltungen, die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV weder geimpft noch genesen sind und die Kundenkontakt haben, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis nach Abs. 6 Nr. 1 verfügen. 2§ 28b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bleibt unberührt.

(5) Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.

(6) Soweit in dieser Verordnung für die Nutzung oder die Zulassung zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben oder Bereichen ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Testnachweis) vorgesehen ist, ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage

1.       1.eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,

2.      2.eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder

3.      3.eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

zu erbringen, der im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht.

Ich fasse demnach zusammen:

Am Arbeitsplatz gilt die 3G Regelung: Getestet, genesen oder geimpft.

Ein Nachweis muss erbracht werden.

Ein Schnelltest im Rahmen der betrieblichen Testung unter Aufsicht vorgenommen ist dafür ausreichend.

 

Als selbständig tätiger Trainer ist Fitnessstudio Auftraggeber. Wenn der Trainer dort Sportkurse leitet, handelt es sich um einen Arbeitsplatz. Demnach gilt 3G am Arbeitsplatz.

Alle geltenden Regeln wurden befolgt und konnten belegt werden. Es wurde keine Ordnungswidrigkeit begangen.

 

 

Nachvollziehbar und verständlich - Bitte

 

Wir bitten also darum, dies auch für künftige Kontrollen zu vermerken, denn die Nerven sind bei uns allen angespannt. Verständlicherweise. Es tut aber nicht gut, wenn man einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt wird, die man nicht begangen hat.

Neben all den Sorgen, die man im Moment hat, trägt dies nicht zur Ruhe bei, vor allem dann nicht, wenn man ständig unter Strom steht.

 

Es wäre sehr sinnvoll, wenn die Personen, die die Regeln kontrollieren müssen und Recht durchsetzen müssen, so informiert wären, dass die geltenden Regeln bekannt sind.

 

Update: Ca. eine Woche später wurde die Ungleichbehandlung aufgehoben und als „Lockerung“ verkauft. Fakt war, dass hinsichtlich der Regelungen für Sporttrainer eine Ungleichbehandlung, die argumentativ nicht zu begründen war, vorgelegen hatte.

Aktueller Stand ist, dass nun auch für Sporttrainer, Beschäftigte, Übungsleiter (m, w, d) 3G am Arbeitsplatz gilt mit der Pflicht, sich arbeitstagesaktuell zu testen.


 

Kommentare

Oft gelesen

Oft gelesen