Waren die Maßnahmen wirksam?

Maßnahmen. Verhältnismäßig und evidenzbasiert

Verhältnismäßig und Evidenzbasiert

Mehrere FDP-Mitglieder stellten eine Anfrage an die Bundesregierung zur Wirksamkeit der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie (Lockdown, Kontaktbeschränkungen etc.)

Die Anfrage und die Antworten der Bundesregierung kann man nachlesen.

Anfrage: https://dserver.bundestag.de/btd/19/313/1931348.pdf

Antworten: https://dserver.bundestag.de/btd/19/317/1931798.pdf

Da ich mir gerne selbst ein Bild mache, habe ich mich heute durch die Anfrage und die Antworten gearbeitet. Hier die Zusammenfassung.

 

Einleitung

Hier geht es um die Wirksamkeit der Maßnahmen, die seit November 2020 ergriffen und schrittweise verschärft wurden. Erst im Mai 2021 traten Lockerungen in Kraft.

Es wurden mehrere Anläufe gestartet, Antworten auf die Fragen zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhalten. Es konnten keine konkreten Daten dazu genannt werden.

Der Lockdown „könnte“ eine positive Auswirkung auf das Infektionsgeschehen gehabt haben, man weiß es aber nicht.

 

Durch die Fragestellung und hier respektive durch den Erhalt fundierter Antworten soll geklärt werden, inwieweit die Freiheitsrechte eingeschränkt werden mussten oder durften. Ein solcher Eingriff muss evidenzbasiert und verhältnismäßig sein. Er muss gegenüber allen anderen möglichen Maßnahmen besser wirken, dafür muss man Beweise vorlegen.

 

 

Fragen 1 bis 3

 

1. Für welche der seit Beginn der Corona-Pandemie umgesetzten Schutzmaßnahmen liegen wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit vor, und welche Erkenntnisse sind dies?

2. Für welche der seit Beginn der Corona-Pandemie umgesetzten Schutzmaßnahmen liegen bisher keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit vor, und warum wurden diese Maßnahmen trotzdem ergriffen (bitte jeweils einzeln auflisten)?

3. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Wirksamkeit der einzelnen Schutzmaßnahmen zu evaluieren und zu untersuchen?

 

Antworten:

Die Antworten beziehen sich auf alle 3 Fragen gesammelt.

(Die Antworten werden hier zusammengefasst und sind alle exakt so nachzulesen. Es werde keine Ausschmückungen, Ergänzungen eigener Meinung oder Interpretationen vorgenommen. Lediglich wichtige Worte werden in kursiv oder Fettdruck dargestellt)

 

·      Ziel war es, das Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu schützen.

·      Das Virus ist bereits vor dem Erscheinen von Krankheitssymptomen übertragbar.

·      Ein „relevanter“ Teil der Infektionen führt zu KEINEN schwerwiegenden Symptomen

·      Neben der Isolation, Quarantäne und Nachverfolgung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die nicht nur erkrankte Personen betreffen (AHA-L Regeln, Reduzierung von Kontakten).

·      Die Wirksamkeit der Maßnahmen hängt von vielen Faktoren ab.

·      Da es so viele Faktoren sind, die zusammenwirken, kann man nicht sagen, was in welcher Form gewirkt hat. Aus diesem Grund kann man auch die Maßnahmen verschiedener Länder nicht miteinander vergleichen.

·      Die Summe der Maßnahmen führt zu einem Rückgang des Infektionsgeschehens.

 

Persönliche Meinung:

Ich finde hier keine Antworten auf die Fragen 1 bis 3.

 

 

Frage 4:

Hat sich die Bundesregierung mit kritischen Stimmen zu den Corona-Schutzmaßnahmen in der rechtswissenschaftlichen Literatur auseinandergesetzt, und wenn ja, wie, und mit welchem Ergebnis?

a) Welche Rechtswissenschaftler hat die Bundesregierung in Vorbereitung auf die Corona-Schutzmaßnahmen kontaktiert, und wie war das Ergebnis des fachlichen Austausches bzw. der Kontaktaufnahme?

b) Hat die Bundesregierung wissenschaftlichen Symposien oder Fachveranstaltungen zur rechtswissenschaftlichen Evaluierung der Corona-Schutzmaßnahmen initiiert, ausgerichtet oder jedenfalls durch Entsendung von Mitarbeitern begleitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen hat sie aus den Ergebnissen des rechtswissenschaftlichen Diskurs gezogen?

 

Antworten:

·      Der (rechts-)wissenschaftliche Diskurs wird kontinuierlich verfolgt.

·      Die Erkenntnisse fließen in Abwägungsprozesse ein.

·      Es existieren öffentliche Anhörungen und Fachgespräche mit externen Sachverständigen unterschiedlicher Disziplinen.

 

Persönliche Meinung:

Ich finde hier keine Antworten auf die Frage 4. Die Rechtswissenschaftler werden nicht benannt, das Ergebnis wird nicht dargelegt. Fachveranstaltungen wurden organisiert, die Schlussfolgerungen werden NICHT dargelegt.

 

 

Frage 5:

Welche der seit Beginn der Pandemie umgesetzten Schutzmaßnahmen hatte nach Auffassung der Bundesregierung welche Wirkung (bitte jede Maßnahme und die qualitative und quantitative Wirkung angeben)?a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit von Schließungen im Einzelhandel, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Stanford-Untersuchung hier keinen Nutzen messen kann (https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/eci.13484)?b) Welche Schutzmaßnahmen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung keine Wirkung?

 

Antworten:

·      Verweis auf die Antworten zu Frage 1 bis 3

 

Persönliche Meinung:

Ernsthaft? Hier ist die Antwort auf die Frage, dass bereits auf die ersten 3 Fragen keine Antwort gegeben wurde?

 

 

Frage 6:

Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Wetter auf die vom Bund als maßgeblich angesehenen Corona-Inzidenzzahlen?

 

Antworten:

·      Viele Viren verbreiten sich in der kälteren Jahreszeit besser.

·      Das könnte auch bei SARS-CoV2 eine Rolle spielen. Wobei die Verbreitung in allen Ländern stattgefunden hat, unabhängig davon, welche Jahreszeit und welches Wetter dort gerade herrschte.

 

Persönliche Meinung:

Auch hier ist für mich keine befriedigende Antwort herauszulesen.

 

 

Frage 7:

Sind der Bundesregierung Maßnahmen bekannt, die zur Bekämpfung der Pandemie in anderen Ländern ergriffen wurden, aber nicht in Deutschland, und wenn ja, welche Wirksamkeit hatten diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, und warum wurden sie in Deutschland nicht umgesetzt?

 

Antworten:

·      Verweis auf die Antworten zu Frage 1 bis 3

 

Persönliche Meinung:

Ernsthaft? Hier ist die Antwort auf die Frage, dass bereits auf die ersten 3 Fragen keine Antwort gegeben wurde?

 

 

Frage 8:

Wie wurde und wird die Einschleppung von Corona-Mutationen nach Deutschland erschwert, welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung um?

 

Antworten:

·      Verweis auf die Einreiseverordnung, hier werden verschiedene Maßnahmen aufgelistet.

·      Beförderer dürfen Personen aus Virusvariantengebieten nicht befördern.

·      Einreisebeschränkungen

·      Anmeldepflicht

·      Testnachweise

·      Impf- bzw. Genesenen-Ausweis

·      Quarantäneregeln

 

Persönliche Meinung:

Die erste Frage, die meines Erachtens eine klare Antwort erhält.

 

 

Frage 9:

Wann wäre es aus Sicht der Bundesregierung zu einer Überlastung des Gesundheitssystems gekommen, vor der der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn noch Ende April 2021 gewarnt hatte (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/spahn-ende-der-kapazitaet-des-gesundheitssystems-absehbar-17294484.html)?

a) Auf welcher Datenbasis wurde diese Warnung bzw. Prognose erstellt?

b) Mit welcher Auslastung in welchen Bereichen des Gesundheitssystems wäre es nach Auffassung der Bundesregierung zu einer Überlastung gekommen?

 

Antworten:

·      Am 26. März 2021 warnte Jens Spahn vor einer baldigen Überlastung.

·      Die epidemische Lage und die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem werden jeden Tag mit verschiedenen Parametern (Infektionszahlen, Nutzung der Intensivbetten, Anzahl der Todesfälle) neu bewertet.

 

Persönliche Meinung:

Hier wird das „Wie“ beschrieben, klare Antworten finde ich leider wieder nicht.

 

 

Frage 10:

Welche Kosten haben die Lockdowns und Schutzmaßnahmen insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung verursacht, bitte aufschlüsseln nach Kosten für

a) die Wirtschaft,

b) Privathaushalte,

c) Bund und Länder (inklusive Steuermindereinnahmen),d) weitere Akteure in bzw. aus Deutschland?

 

Antworten:

·      Eine genaue Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen Kosten ist schwer möglich.

·      Ein deutlicher Rückgang der Wirtschaftsleistung war die Folge.

 

Persönliche Meinung:

Natürlich ist es kompliziert. Niemand hat behauptet, dass die Beantwortung dieser Frage einfach werden würde. Aber man muss doch wissen, welche Kosten eine Maßnahme verursacht.

 

 

Frage 11:

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und während der Umsetzung der Lockdowns und Schutzmaßnehmen berücksichtigt, um die Kosten der Maßnahmen möglichst gering zu halten?

 

Antworten:

·      Es gibt Hilfsprogramme, um die Unternehmen und Bürger/ Bürgerinnen zu unterstützen. (Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Neustarthilfe, November-/Dezemberhilfe, Kredite, KfW-Sonderprogramme, Schnellkredite, Stabilisierung von Lieferketten, Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Anpassungen im Insolvenzrecht, steuerliche Maßnahmen, leichtere Beantragung von Hartz IV).

·      Bestehende Wirtschaftsstrukturen sollen erhalten werden. Insolvenzen sollen verhindert werden.

 

Persönliche Meinung:

Hier werden zumindest konkrete Maßnahmen genannt, die tatsächlich auch existent sind. Verschwiegen werden die Pferdefüße (nachteilige steuerliche Auswirkungen des Kurzarbeitergelds, Rückzahlungsforderungen der Soforthilfen, Kredite, die aufgenommen werden müssen, und auch zurückbezahlt werden müssen, weil es die Bundesregierung nicht möglich macht, dem eigenen Beruf nachzugehen).

 

 

 

Persönliches Fazit:

Obwohl man nicht sagen kann, ob die Schließung der Schulen, Restaurants, Tanz- und Fitnessstudios überhaupt etwas gebracht hat, hält man daran fest.

Evidenzbasierte und verhältnismäßige Maßnahmen sind das meiner bescheidenen Meinung nach, nicht.

 

 

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