Zermürbende Bürokratie

Es ist nicht leicht, die Freude, Liebe und Leidenschaft zum eigenen Beruf aufrecht zu erhalten.

Immer wieder komme ich mir vor wie Sisyphos:
"Sisyphos' Strafe in der Unterwelt bestand darin, einen Felsblock einen steilen Hang hinaufzurollen. Kurz bevor er das Ende des Hangs erreichte, entglitt ihm der Stein, und er musste wieder von vorne anfangen. Heute nennt man deshalb Aufgaben, die trotz großer Mühen so gut wie nie erledigt sein werden, Sisyphosarbeit."

Ich habe den (fraglichen!) Anspruch an mich und meine Arbeit, alles, was in meiner Macht liegt, richtig zu machen. Am besten noch richtiger als richtig. Perfektionismus mag ein Antreiber sein, die Angst vor Repressalien auch.

Interessanterweise ist es nie die Arbeit, die mich auslaugt, die mir Kraft raubt und die meine Motivation schwinden lässt. Es sind nur die bürokratischen Knüppel, die einem immer wieder in den Weg gelegt werden. Dabei komme ich mir häufig vor, wie ein Blinder (sorry, ich sollte ja an das AGG denken, und biologisch bin ich eine Frau, also muss es heißen: wie eine Blinde!)der nur durch Zufall sanft auf einen neuen Stein im Wege aufmerksam gemacht wird und sich jedesmall glücklich schätzen darf, nicht darüber gestolpert zu sein.

Die neue Informationspflicht für Dienstleister, die ab Mai 2010 rechtsverbindlich gilt, gehört dazu.

Jeder Dienstleister - man kann sich jetzt die Mühe machen, zu überprüfen inwiefern man ein Dienstleister ist oder nicht (sinnlos!) - hat seitdem die Pflicht, weitere Angaben im Impressum der Webseite zu leisten:

Existiert eine Berufshaftplicht, so muss der Name und die Anschrift des Versicherers, sowie der Geltungsbereich der Versicherung angegeben werden.
Weiterhin ist die Veröffentlichung eines Verhaltenskodex angeraten.

Verstöße gegen die neue Informationspflicht werden mit Abmahnungen in Höhe von bis zu 1000,00€ geahndet. Und wieder existieren sehr engagierte Anwälte, die sich auf die Suche nach "falschen" Impressi begeben.....

Also gut, dann halte ich mich eben auch daran, in der Hoffnung, einen weiteren Stein überstiegen zu haben und mit der latenten Frage im Hinterkopf, wann der Stein kommt, über den ich stolpern werde und ob ich dann wieder aufstehen mag, oder verletzt am Boden liegen bleibe!

Mehr Informationen zur neuen Informationspflicht hier

Kommentare

  1. danke für die info frau rebel
    bei nährerem durchsehen widerspricht sich das ganze jedoch. zunächst heisst es: »Vom Anwendungsbereich der Richtlinie (Art. 2 Abs. 2 RL 2006/123/EG) ausdrücklich ausgenommen und somit nicht von den neu eingeführten Informationspflichten der DL-InfoV betroffen sind insbesondere folgende Tätigkeiten:
    ... Daneben sind Gesundheitsdienstleistungen, ... nicht vom Anwendungsbereich der Dienstleistungs-Richtlinie und somit auch nicht von dem der DL-InfoV erfasst.«
    einige absätze später jedoch wird folgendes beispiel einer informationspflicht genannt: »Die DL-InfoV führt 11 Informationspflichten ein, die der Dienstleistungserbringer stets zu erfüllen hat. Dabei handelt es sich um Informationspflichten, die zum großen Teil für bestimmte Adressatenkreise bereits heute aufgrund anderer Rechtsvorschriften wie z. B. des Telemediengesetzes (TMG) oder der BGB-Infopflichten-Verordnung (BGB-InfoV) gelten: ... Angaben bei reglementierten Berufen, § 2 Abs. 1 Nr. 6 DL-InfoV
    Zu den reglementierten Berufen zählen solche, deren Zugang gesetzlich geregelt ist (z. B. bei Rechtsanwälten, Ärzten etc.) und solche, bei denen das Führen der betreffenden Berufsbezeichnung von bestimmten Voraussetzungen abhängt (z. B. bei Logopäden, Physiotherapeuten etc.).«
    der geneigte leser fragt sich: ja was nu?
    grüße
    jkopp

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